Um mir einen möglichst genauen Eindruck von Ihrem allgemeinen Gesundheitszustand und Ihren körperlicher Beschwerde zu machen, bitte ich Sie, vor dem Ersttermin einen Anamnesebogen auszufüllen. Indem Sie Ihren gesundheitlichen Werdegang beschreiben, geben Sie mir die Möglichkeit, Ihre Beschwerden in einen Zusammenhang einzuordnen und gezielt Nachfragen stellen zu können.
Dieser Fragebogen steht Ihnen auf meiner Webseite unter Downloads zur Verfügung.
Wenn Ihnen diese Vorgehensweise nicht möglich sein sollte, melden Sie sich bitte bei mir. Wir finden einen anderen Weg.
Den ausgefüllten Anamnesebogen schicken Sie mir mehrere Tage vor der ersten Sitzung, gerne mit evtl. vorhandenen Schriftbefunden von bisher angefertigten Bildgebungen (Röntgen, MRT, CT, Knochendichtemessung) vervollständigt, als Scan per mail zu. Bitte verwenden Sie in der Betreffzeile “Befunde und Ihren Namen“, um mir die Zuordnung zu erleichtern.
Der Ersttermin dient neben der Diagnostik und der ersten Behandlung auch beiden Seiten dem Kennenlernen und damit der Überprüfung, ob beide eine Zusammenarbeit wünschen.
Wenn wir beide uns für die Zusammenarbeit entscheiden, terminiere ich nach Möglichkeit einmal pro Woche einen einstündigen Termin. Häufigere oder seltenere Terminabstände haben sich nicht bewährt.
Nach 3-5 Tagen erfrage ich den bisherigen Verlauf und den momentanen Status, die Wirkungen der letzten Stunde entweder in einem sehr kurzen Telefonat oder einer Schriftnachricht (Mail, WA o.ä.), um möglichst gezielt beim nächsten Termin Zugriff auf die nun neu offengelegte Ebene nehmen zu können. So kann die 60minütige Behandlungszeit effektiv nur für die Behandlung genutzt werden.
Unter dem Menüpunkt Downloads stehen Ihnen Anamnesebogen und Behandlungsvertrag zur Verfügung. Dort befinden sich ebenfalls Fotos, Audios und Beschreibungen zahlreicher Übungen.
Wenn sich nach 5 Behandlungen keine signifikante Besserung einstellen sollte, besteht die Möglichkeit, ein Zwischengespräch zu buchen, indem wir gemeinsam nach möglichen versteckten Ursachen und weiterer Vorgehensweise suchen können.
Bei Absage später als 24 Stunden vor dem Termin muss ich leider eine private Ausfallrechnung in Höhe des entgangenen Honorars stellen. Diese übernimmt die Krankenkasse nicht (siehe Behandlungsvertrag).